Elterngeld beantragen: die wichtigsten Schritte

Fristen, Lebensmonate und Unterlagen sind die häufigsten Fehlerquellen. Mit dieser Übersicht behalten Sie den Ablauf im Blick.

Kurzüberblick

  • ✓ Antrag erst nach der Geburt stellen
  • ✓ Möglichst in den ersten 3 Lebensmonaten einreichen
  • ✓ Zuständig ist die Elterngeldstelle, nicht die Familienkasse
  • ✓ Im Antrag müssen die gewünschten Lebensmonate angegeben werden

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Elterngeld wird nur für die letzten drei Lebensmonaterückwirkend gezahlt. Deshalb sollten Sie den Antrag möglichst direkt nach der Geburt stellen. Maßgeblich sind dabei nicht Kalendermonate, sondern die Lebensmonate Ihres Kindes.

Beispiel: Wenn Ihr Kind am 15. Februar geboren wurde, läuft der erste Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März. Wer hier zu spät reagiert, verliert im schlimmsten Fall bereits Monate mit Anspruch.

Wo stelle ich den Antrag?

Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort Ihres Kindes. Viele Bundesländer bieten digitale Antragswege an. In vielen Fällen hilft zusätzlich ElterngeldDigital beim Ausfüllen des Antrags.

Vor Ort

Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle des Wohnortes einreichen.

Digital

Je nach Bundesland online oder mit Unterstützung durch ElterngeldDigital.

Welche Unterlagen werden oft benötigt?

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Einkommensnachweise für den relevanten Bemessungszeitraum
  3. Nachweis über Mutterschaftsleistungen, falls vorhanden
  4. Arbeitszeit- oder Arbeitgeberbescheinigungen, falls Teilzeit geplant ist
  5. Bei Selbstständigen zusätzlich steuerliche Unterlagen

Je nach Einzelfall fordert die Elterngeldstelle weitere Nachweise an. Das gilt besonders bei Selbstständigkeit, Misch-Einkünften, getrennt Erziehenden oder beim Partnerschaftsbonus.

Was muss im Antrag besonders genau geplant werden?

Im Antrag legen Sie fest, für welche Lebensmonate Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus beantragen. Änderungen sind zwar möglich, aber nicht beliebig rückwirkend. Gerade nach dem 14. Lebensmonat gelten bei ElterngeldPlus zusätzliche Regeln zur durchgehenden Nutzung.

Typische Fehler

  • • Kalendermonate mit Lebensmonaten verwechseln
  • • Antrag an die falsche Stelle schicken
  • • Bezugsmonate zu grob planen und später nicht mehr sauber ändern können
  • • Nachweise zu Einkommen oder Mutterschaftsleistungen unvollständig einreichen

Wie hängen Antrag und Rechner zusammen?

Ein Rechner hilft Ihnen bei der Orientierung. Der offizielle Bescheid der Elterngeldstelle kann aber abweichen, zum Beispiel weil dort das elterngeldrechtliche Netto, Sonderfälle beim Einkommen oder die genaue Monatsplanung geprüft werden.

Nutzen Sie deshalb unseren Elterngeld-Rechnerals Vorbereitung, aber nicht als Ersatz für die behördliche Prüfung.