Geschwisterbonus beim Elterngeld
Wenn weitere kleine Kinder im Haushalt leben, kann sich Ihr Elterngeld erhöhen. Entscheidend sind die Voraussetzungen im jeweiligen Lebensmonat.
Kurzüberblick
- ✓ Zuschlag von 10 % auf das Elterngeld
- ✓ mindestens 75 € beim Basiselterngeld
- ✓ mindestens 37,50 € beim ElterngeldPlus
- ✓ Mindest- und Höchstbeträge erhöhen sich ebenfalls
Wann besteht Anspruch?
Der Geschwisterbonus kommt in Betracht, wenn zusätzlich zum neugeborenen Kind weitere Kinder in Ihrem Haushalt leben und die gesetzlichen Altersgrenzen eingehalten werden.
| Konstellation | Typischer Anspruch |
|---|---|
| mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren | ja |
| mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren | ja |
| mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren | ja, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen |
Wie hoch ist der Bonus?
Der Bonus beträgt 10 % des errechneten Elterngeldes. Gleichzeitig gilt ein Mindestbetrag: 75 € beim Basiselterngeld und 37,50 € beim ElterngeldPlus.
Basiselterngeld
regulär 300 € bis 1.800 €
mit Geschwisterbonus 375 € bis 1.980 €
ElterngeldPlus
regulär 150 € bis 900 €
mit Geschwisterbonus 187,50 € bis 990 €
Und was ist mit Mehrlingen?
Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusätzlich einen Mehrlingszuschlag. Dieser beträgt 300 € beim Basiselterngeld beziehungsweise 150 € beim ElterngeldPlus für das zweite und jedes weitere Kind. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag können zusammen auftreten.
Wichtig für die Berechnung
Der Geschwisterbonus fällt nicht einfach weg, sobald der reguläre Höchstbetrag von 1.800 € oder 900 € erreicht ist. Mit dem Bonus steigen auch die Höchstbeträge auf 1.980 € beziehungsweise 990 €.
Wann endet der Anspruch?
Der Anspruch endet mit Ablauf des Lebensmonats, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Praktisch bedeutet das: Sobald das ältere Geschwisterkind die maßgebliche Altersgrenze erreicht, endet der Bonus ab diesem Zeitpunkt.
Wie hilft der Rechner?
Unser Elterngeld-Rechnerberücksichtigt den Geschwisterbonus bereits als Zuschlag. Ob die persönlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft am Ende aber immer die Elterngeldstelle.
Was bildet der Rechner hier bewusst nicht vollständig ab?
Der Zuschlag selbst wird im Rechner modelliert. Nicht automatisch geprüft werden aber alle persönlichen Voraussetzungen im Haushalt, etwa die genaue Altersgrenze in jedem einzelnen Lebensmonat oder spezielle Nachweise bei Behinderung eines Geschwisterkindes.
Genau diese Grenzen beschreiben wir offen unter Methodik und in Quellen & Rechtsstand.